Medienmitteilung - Wenn Frauen Schutz suchen
Die aktuellen Recherchen zum Fall eines ehemaligen Aargauer Grossrats bewegen uns. Die strafrechtliche Beurteilung der erhobenen Vorwürfe ist Aufgabe der zuständigen Gerichte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens wirft der geschilderte Umgang mit den betroffenen Frauen und Kindern grundlegende Fragen zum Opferschutz auf.
Frauen und Kinder, die Gewalt erlebt haben, befinden sich in einer ausserordentlich verletzlichen Situation. Wer Hilfe sucht, hat häufig bereits grosse Angst, Scham und Unsicherheit überwinden müssen. Betroffene brauchen Sicherheit, Orientierung und verlässliche Unterstützung – nicht zusätzlichen Druck, Misstrauen oder neue existenzielle Ängste.
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